Eine Besonderheit des deutschen Erbrechts: der Pflichtteil
Die gesetzliche Erbregelung unterscheidet sich von Land zu Land. Nicht in allen Staaten dieser Welt gibt es die gesetzliche Pflichtteilsvorschrift. Sie setzt fest, dass beispielsweise der Lebenspartner und die direkten Abkömmlinge - Nachkommen und Adoptivkinder, Nachfahren – mit einem Pflichtteilsanspruch ausgestattet sind. Sie erhalten vom Erbe